Wir beraten und unterstützen Sie in allen Fragen rund um die Immobilie
Am 31. Januar 2023 ist die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung abgelaufen. Anhand der eingereichten Daten bestimmt das Finanzamt den steuerlichen Wert Ihrer Immobilie und teilt Ihnen diesen in einem sogenannten Grundsteuerwertbescheid mit.
Bislang hat die Finanzbehörde etwa 60 Prozent der eingegangenen Grundesteuerwerterklärungen bearbeitet und beschieden. Alle weiteren Grundsteuerwertbescheide will die Finanzbehörde bis zum 30. Juni 2024 beziehungsweise bis Ende 2024 verschicken.
Grundsätzlich ist es empfehlenswert, den Grundsteuerwertbescheid sorgfältig zu prüfen. Sollte es dabei zu Unklarheiten kommen, steht Ihnen der Grundeigentümer-Verband Hamburg gerne beratend zur Seite. Auch wenn der Grundsteuerwertbescheid fehlerhafte Daten aufweist und es darum geht, Einspruch gegen den Bescheid einzulegen, sind unsere Berater für Sie die richtigen Ansprechparter.
Buchen Sie in diesen Fällen bequem online einen Beratungstermin im Mitgliederbereich unserer Webseite (bitte klicken Sie hier). Telefonische Terminvereinbarungen sind montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr möglich.
Wie geht es weiter?
Vor der Sommerpause 2024 sollen auf Basis der vorliegenden Daten unter anderem ein neuer Hebesatz für die Grundsteuer B und eine neue Steuermesszahl für die Nutzflächen ermittelt werden. Beide Werte spielen bei der Berechnung der Grundsteuer eine Rolle.
Parallel erarbeitet die Finanzbehörde einen Entwurf zur Änderung des Hamburgischen Grundsteuergesetzes. Zudem soll die Rechtsverordnung zu den Wohnlaugen im Laufe des Jahres verabschiedet werden.
Ab dem ersten Quartal 2025 sollen die Grundsteuermessbetrags- und Grundsteuerbescheide verschickt werden. Der Versand erfolgt rechtzeitig vor dem ersten Fälligkeitstermin der neuen Grundsteuer am 15. Mai 2025.
Was zahlen Hamburgerinnen und Hamburger wirklich für ihre Mieten? Mit dieser Frage beschäftigt sich die Hamburger Mietenstudie, die das Center for Real Estate Studies (CRES) regelmäßig im Auftrag des Grundeigentümer-Verbandes und anderer wohnungswirtschaftlicher Verbände durchführt.
Nun liegen die Ergebnisse der aktuellen Studie vor, in der 237.000 im Jahr 2022 bestehende Mietverträge untersucht wurden. Bestandsmieten machen rund 90 Prozent des Mietwohnungsmarktes aus.
Das Wichtigste in Kürze:
Die monatliche Nettokaltmiete beträgt in Hamburg durchschnittlich 8,71 Euro pro Quadratmeter. Damit liegt sie deutlich unter dem aktuellen Wert des Hamburger Mietenspiegels von 9,29 Euro pro Quadratmeter.
Seit der Hamburger Mietenstudie 2019 entwickelten sich die Mieten langsamer als die Verbraucherpreise. 2019 lag die monatliche Nettokaltmiete im Durchschnitt bei 8,21 Euro pro Quadratmeter, das bedeutet einen Anstieg um 1,99 Prozent pro Jahr. Die Teuerungsrate lag im vergleichbaren Zeitraum hingegen bei rund 4,1 Prozent.
Alle Details zur Hamburger Mietenstudie 2022 können Sie im CRES Diskussion Paper nachlesen.
Download CRES Discussion Paper
Mit unserem Indexrechner können Sie einfach und schnell die Preissteigerungsrate ermitteln.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Als PDF zum Download finden Sie den aktuellen Mietenspiegel hier.
Das Wohnlagenverzeichnis (ebenfalls als PDF) finden Sie hier.
Der Mieter Solvenz Check unseres Partners Creditreform Boniversum GmbH gibt Ihnen zuverlässig Auskunft über die Zahlungsfähigkeit des Mieters. Das Unternehmen erfasst bundesweit alle Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte.
Die notwendigen Formulare (Selbstauskunft zur Begründung eines Mietverhältnisses und der Auftrag für den Mieter Solvenz Check) können Sie hier kostenlos herunterladen. Schicken Sie uns die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare per Fax (040 / 30 96 72 40) oder per Post zu – wir leiten Ihre Anfrage weiter und teilen Ihnen auch das Ergebnis mit.
Bitte beachten Sie die Datenschutzbestimmungen und nutzen Sie das Merkblatt "Datenschutzhinweise und Informationspflichten" zur Information von Mietinteressenten beziehungsweise Mietern.
Die Gebühr für eine Auskunft beträgt Euro 20 pro Person.
Als (angehender) Wohnungseigentümer sehen Sie sich mit Themen konfrontiert, die für den juristischen Laien nicht unmittelbar verständlich sind und die von anderen Formen des Immobilieneigentums abweichen. Beim Wohnungseigentümer-Verein sind Sie mit Ihren speziellen Fragestellungen bestens aufgehoben.
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