Der Hamburger Mietvertrag für Wohnraum wurde in den letzten Monaten grundlegend überarbeitet. Die überarbeitete Version des Mietvertragsformulars kann ab sofort online abgeschlossen werden und ist auch in Papierform erhältlich.

 

  • Überblick über die wichtigsten inhaltlichen Änderungen:

    • Der Vertrag wurde geschlechtsneutral formuliert. Die im Gesetz verwendeten Begriffe „Vermieter“ und „Mieter“ wurden in „vermietende Partei“ und „mietende Partei“ geändert. Im Interesse der Lesbarkeit wurde weitestgehend auf Doppelpunkte und sogar vollständig auf Gendersternchen verzichtet.
    • Als vermietende Partei können Sie unter § 1 nun auch ankreuzen, ob Sie ein Einfamilienhaus, ein Reihenhaus oder eine Doppelhaushälfte vermieten wollen.
    • Erstmalig wurden in § 9 Ziffer 3 als sonstige Betriebskosten die Kosten für die Wartung und den Betrieb von Gründächern und Dächern vereinbart.
    • Unter § 12 besteht jetzt die Möglichkeit, für die Mietsicherheit etwa die Verpfändung eines Sparbuches zu vereinbaren.
    • Ob die vermietende Partei oder die mietende Partei die Wegereinigung und den Winterdienst oder die Treppenhausreinigung vorzunehmen hat,muss nicht mehr gesondert unter § 30 vereinbart werden. Sie haben nun die Wahl, die zur Ausführung der Reinigungspflichten zuständige Partei bei § 13 anzukreuzen.
    • In § 27 Absatz 3 ist erstmalig zu Gunsten der vermietenden Partei geregelt, dass die Rückgabe der Räume spätestens am letzten Tag des Mietverhältnisses bis 18 Uhr zu erfolgen hat.

     

    Optimierungen im Online-Mietvertrag:

    • Das Ausfüllen des Mietvertrags wurde wesentlich einfacher gestaltet. Es kann beim Ausfüllen mühelos im Dokument vor- und zurückgesprungenwerden.
    • Durch das Auswählen bestimmter Vorgaben fallen andere Auswahlmöglichkeiten weg. Diese werden im ausgedruckten Vertrag nicht mehr angezeigt. Die Nummerierung der einzelnen Paragraphen bleibt jedoch erhalten.
    • Das Sepa-Lastschriftmandat ist nicht mehr in den Text des Online-Mietvertrags eingebunden, sondern separat auszufüllen. Die Vorgaben aus dem 
    • Mietvertrag werden automatisch in das Dokument übernommen. Auch bei gleichzeitigem Abschluss eines Garagenmietvertrags werden die Daten aus dem Wohnraummietvertrag übertragen.
    • Bei fehlenden oder fehlerhaften Eingaben werden Sie vor der endgültigen Erstellung des Vertrags automatisch an die Stelle des Fehlers im Vertrag geleitet, um diesen Fehler schnell beheben zu können.

     

    Zum Online-Mietvertragssystem gelangen Sie hier.

     

    Rechtliche Fragen zum Hamburger Mietvertrag für Wohnraum beantworten die Rechtsanwälte des Grundeigentümer-Verbandes im Rahmen der Rechtsberatung.

    Bei technischen Fragen zum Ausfüllen des Online-Mietvertrages wenden Sie sich bitte an den Online-Support des Grundeigentümer-Verbandes unter 040/30 96 720.

     

 
 
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