Am 31. Januar 2023 ist die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung abgelaufen. Anhand der eingereichten Daten hat das Finanzamt den steuerlichen Wert Ihrer Immobilie bestimmt und Ihnen anschließend den sogenannten Grundsteuerwertbescheid übermittelt.
Am 1. Juli 2024 hat die Finanzbehörde die zukünftigen Hebesätze und Messzahlen für die neue Grundsteuer in Hamburg vorgestellt. Auf Basis der Werte wurde am 16. Oktober 2024 ein Gesetz zur Anpassung der Grundsteuermesszahlen und zur Festsetzung der Hebesätze verabschiedet.
Hebesätze und Messzahlen
1. Der Hebesatz für die Grundsteuer B (für Grund und Boden und Gebäude, die nicht land- und forstwirtschaftlich genutzt werden) soll ab 2025 975 Prozent betragen, die Messzahl für Nutzflächen 87 Prozent. Die Messzahl für die Wohnflächen bleibt wie angekündigt auf 70 Prozent ermäßigt
2. Der Hebesatz für die Grundsteuer A (für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) soll ab 2025 auf 100 Prozent festgelegt werden.
3. Der Hebesatz für die neue Grundsteuer C (unter gewissen zusätzlichen Voraussetzungen für gleichzeitig unbebaute, baureife und insbesondere für den Wohnungsbau geeignete Grundstücke) soll 8.000 Prozent betragen.
Bei der Ermittlung der Steuermesszahl für die neue Grundsteuer in Hamburg sind außerdem die Messzahl-Ermäßigungen in Höhe von jeweils 25 Prozent für die normale Wohnlage, geförderten Wohnraum und Denkmalschutz zu berücksichtigen.
Bescheide und Fälligkeiten
Seit Anfang 2025 werden die Grundsteuermessbetrags- und Grundsteuerbescheide verschickt. Der erste Fälligkeitstermin der neuen Grundsteuer wurde deshalb ausnahmsweise und einmalig auf den 30. April 2025 vorverlegt. Die weiteren Fälligkeitstermine am 15. Mai 2025 und am 15. November 2025 bleiben unverändert.
Beratung durch den Grundeigentümer-Verband Hamburg
Sie haben Fragen zu Ihrem Grundsteuerbescheid? Wenn ja, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
Im Mitgliederbereich unserer Website können Sie bequem einen Beratungstermin buchen (bitte klicken Sie hier). Telefonische Terminvereinbarungen sind montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr möglich.
Weiterführende Informationen
Umfassende Informationen zur neuen Grundsteuer für Hamburg finden Sie auf der Website der Freien und Hansestadt Hamburg.
Mit dem Sie möchten wissen, ob Sie mehr oder weniger Grundsteuer für Ihr Wohngebäude (sogenannte Grundsteuer B) zahlen müssen? Nutzen Sie in diesem Fall gerne den Grundsteuerrechner des Hamburger Abendblattes oder die Hamburger Berechnungshilfe für die neue Grundsteuer B der Freien und Hansestadt Hamburg: checkliste-die-hamburger-berechnungshilfe-data.pdf
Präsentation zur Vortragsveranstaltung zur Grundsteuerreform:
Am Dienstag, den 25. Februar 2025 fand die zweite Vortragsveranstaltung zur Grundsteuerreform mit Dr. Andreas Dressel im MARKK Museum am Rothenbaum statt. Finanzsenator Dr. Andreas Dressel informierte über die aktuellen Entwicklungen bei der Grundsteuerreform.
Sie können sich hier die Präsentation zum Vortrag ansehen.
Sie können sich das Video zur letzten Veranstaltung hier ansehen: Zur Aufzeichnung