Am 31. Januar 2023 ist die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung abgelaufen. Anhand der eingereichten Daten bestimmt das Finanzamt nun den steuerlichen Wert Ihrer Immobilie und teilt Ihnen diesen in einem sogenannten Grundsteuerwertbescheid mit.
Wenn Sie Ihre Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben haben, sollten Sie dies schleunigst nachholen, um eine Schätzung oder ein Bußgeld zu vermeiden.
Grundsätzlich ist es empfehlenswert, den Grundsteuerwertbescheid sorgfältig zu prüfen. Sollte es dabei zu Unklarheiten kommen, steht Ihnen der Grundeigentümer-Verband Hamburg gerne beratend zur Seite. Auch wenn der Grundsteuerwertbescheid fehlerhafte Daten aufweist und es darum geht, Einspruch gegen den Bescheid einzulegen, sind unsere Berater für Sie die richtigen Ansprechparter.
Buchen Sie in diesen Fällen bequem online einen Beratungstermin im Mitgliederbereich unserer Webseite (bitte klicken Sie hier). Telefonische Terminvereinbarungen sind montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr möglich.
Mit unserem Indexrechner können Sie einfach und schnell die Preissteigerungsrate ermitteln.
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Kann der Mieter sich die Wohnung leisten?
Der Mieter Solvenz Check unseres Partners Creditreform Boniversum GmbH gibt Ihnen zuverlässig Auskunft über die Zahlungsfähigkeit des Mieters. Das Unternehmen erfasst bundesweit alle Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte.
Die notwendigen Formulare (Selbstauskunft zur Begründung eines Mietverhältnisses und der Auftrag für den Mieter Solvenz Check) können Sie hier kostenlos herunterladen. Schicken Sie uns die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare per Fax (040 / 30 96 72 40) oder per Post zu – wir leiten Ihre Anfrage weiter und teilen Ihnen auch das Ergebnis mit.
Bitte beachten Sie die Datenschutzbestimmungen und nutzen das Merkblatt "Datenschutzhinweise und Informationspflichten" zur Information von Mietinteressenten beziehungsweise Mietern.
Die Gebühr für eine Auskunft beträgt Euro 18,00 pro Person.
Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Miteigentumsanteile...
Als (angehender) Wohnungseigentümer sehen Sie sich mit Themen konfrontiert, die für den juristischen Laien nicht unmittelbar verständlich sind und die von anderen Formen des Immobilieneigentums abweichen. Beim Wohnungseigentümer-Verein sind Sie mit Ihren speziellen Fragestellungen bestens aufgehoben.
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